Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art. 1. Anwendungsbereich

1.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen FORKOMMERCE SRL (nachstehend der „Verkäufer“) und dem Käufer werden ausschließlich durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Besonderen Verkaufsbedingungen und die für die einzelnen Verkäufe geltenden Nebenbedingungen geregelt.

1.2 Die Besonderen Verkaufsbedingungen bestehen aus den Richtlinien für die Rückgabe von Produkten und den Bedingungen, die für Leistungen und besondere Dienstleistungen gelten, die der Verkäufer anbieten kann, wie Schulungs- und Trainingsleistungen, Reparaturleistungen usw., sowie für die Versandmodalitäten des Verkäufers usw. Die Nebenbedingungen, die mit den einzelnen Verkäufen verbunden sind, bestehen aus dem Angebot und/oder der Auftragsbestätigung und/oder den Versandinformationen und/oder jeder sonstigen schriftlichen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

1.3 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Besonderen Verkaufsbedingungen und die Nebenbedingungen gelten nach der Bestätigung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer als verbindlich und werden nachfolgend zusammenfassend als der „Vertrag“ bezeichnet.

1.4 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den Besonderen Verkaufsbedingungen haben die Besonderen Verkaufsbedingungen Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der Besonderen Verkaufsbedingungen und den Nebenbedingungen haben die Nebenbedingungen Vorrang.

1.5 Die unterlassene oder verspätete, auch nur teilweise Ausübung eines in einer Vertragsklausel vorgesehenen Rechts durch den Verkäufer ist nicht als gegenwärtiger oder zukünftiger, auch nicht stillschweigender Verzicht auf die Rechte aus diesem Vertrag auszulegen.

1.6 Der Verkäufer teilt dem Käufer seine Allgemeinen und Besonderen Verkaufsbedingungen über einen Link zur entsprechenden Webseite mit seinen Verkaufsbedingungen und/oder über sein E-Commerce-System mit. Die vom Verkäufer angewandten Nebenbedingungen werden dem Käufer über sein E-Commerce-System, per E-Mail, Fax oder über jedes andere schriftliche Kommunikationsmittel mitgeteilt.

1.7 Der Käufer darf in keiner Weise (z. B. durch bloßes Verhalten), einseitig oder stillschweigend, von den Bestimmungen des Vertrags abweichen. Der Vertrag schließt ausdrücklich die Anwendung der vom Käufer verwendeten allgemeinen oder besonderen Bedingungen, welcher Art auch immer, aus. Der Käufer erkennt daher an, dass seine eigenen allgemeinen und besonderen Bedingungen auf den Vertrag keine Anwendung finden.

1.8 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Bestimmungen des Vertrags jederzeit zu ändern, indem er dies auf der entsprechenden Seite seiner Internetseite bekannt gibt. Diese Änderung gilt für den Käufer ab der Annahme der Auftragsbestätigung des Verkäufers, die mindestens fünfzehn (15) Kalendertage nach dem Datum der erfolgten Änderung liegt, als wirksam und verbindlich.

1.9 Der Vertrag ersetzt jede Vereinbarung, Abrede, jeden Vorschlag oder jede Verpflichtung, mündlich oder schriftlich, die den Vertragsgegenstand betrifft und vor diesem Vertrag geschlossen wurde.

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Art. 2. Angebote und Bestellungen

2.1 Die vom Verkäufer erstellten Angebote sind kostenlos und unteilbar. Die in diesen Angeboten angegebenen Preise sind je nach Verfügbarkeit dreißig (30) Kalendertage gültig. Das Angebot. Es gilt als vereinbart, dass diese Angebote in keinem Fall als Vertragsangebote im Sinne von Art. 1326 des Zivilgesetzbuchs anzusehen sind und den Verkäufer daher nicht verpflichten, einen Kaufvertrag abzuschließen. Nur die schriftliche Bestätigung der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer ist geeignet, ein Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 1326 des Zivilgesetzbuchs zu begründen.

2.2 Der Käufer übermittelt seine Bestellungen über das E-Commerce-System des Verkäufers oder per E-Mail und nutzt eines dieser Mittel für alle späteren Mitteilungen bezüglich der betreffenden Bestellung, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

2.3 Der Verkäufer geht davon aus, dass die vom Käufer übermittelten Informationen, Zeichnungen und sonstigen Daten korrekt sind und dass der Verkäufer berechtigt ist, sie zur Erstellung seines Angebots zu verwenden. Falls der Käufer dem Verkäufer direkt die Referenzen der Produkte mitteilt, die er bestellen möchte, geht der Verkäufer davon aus, dass diese Referenzen tatsächlich dem angeforderten Produkt entsprechen.

2.4 Obwohl Abbildungen, Maßangaben, Kapazitäten, Gewichte und sonstige Angaben und Spezifikationen zu Maschinen, Ersatzteilen, Preislisten und Werbeangeboten im Katalog des Verkäufers oder auf dessen Internetseite sowie Vorführmodelle mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, gelten sie lediglich als Beispiele und haben ausschließlich informativen Charakter, ohne dass daraus irgendeine Bindung oder Verpflichtung des Verkäufers entsteht.

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Art. 3. Gegenstand

3.1 Der Gegenstand jedes Verkaufs wird im Vertrag ausdrücklich beschrieben und bezieht sich auf die darin beschriebenen Ersatzteile, Ausrüstungen, Werkzeuge, Maschinen und/oder Dienstleistungen. Der Gegenstand wird nachfolgend als „die Produkte“ bezeichnet.

3.2 Der Käufer ist vollständig für die Auswahl der Produkte verantwortlich. Die Produkte können sowohl Standardartikel sein, d. h. nicht speziell für die besonderen Anforderungen des Käufers entworfen, als auch Artikel, die der Verkäufer auf Wunsch des Käufers angepasst hat, um bestimmte vom Käufer angegebene Eigenschaften zu erfüllen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn offensichtlich ist, dass die Produkte nicht den spezifischen Bedürfnissen des Käufers entsprechen, sofern sie tatsächlich die vom Käufer angegebenen Eigenschaften erfüllen.

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Art. 4. Preis

4.1 Der Preis der Produkte (nachstehend der „Kaufpreis“) wird im Vertrag festgelegt. Der angegebene Kaufpreis versteht sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.), Ein- und Ausfuhrzölle sowie sonstige Steuern und Abgaben. Im Kaufpreis sind weder die Kosten für Übernahme und Lieferung der Produkte noch etwaige Kosten für Montage, Installation, Inbetriebnahme oder auch Betriebsaufnahme (nachstehend die „Kosten“) enthalten. Die Kosten gehen zu Lasten des Käufers und werden zuzüglich MwSt., Steuern und Abgaben gesondert in Rechnung gestellt.

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Art. 5. Zahlungsfristen und Zahlungsbedingungen

5.1 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Vertrag ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis und die Kosten innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Ende des Monats des Rechnungsdatums des Verkäufers per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu zahlen und im Verwendungszweck die auf der Rechnung genannten Angaben anzuführen. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, vor der Lieferung der Produkte die Zahlung einer Anzahlung oder auch die vollständige Zahlung zu verlangen. Die Übermittlung einer Beanstandung an den Verkäufer gemäß Art. 9.2 oder 9.3 entbindet den Käufer nicht von der Pflicht zur Zahlung innerhalb der vorgesehenen Frist. Auf schriftlichen Antrag des Käufers, der spätestens dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum mitgeteilt werden muss, sendet der Verkäufer dem Käufer eine Kopie des Frachtbriefs zu, sofern die Lieferung der Produkte an die Geschäftsräume des Käufers vorgesehen ist. Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der Verkäufer, falls er innerhalb der vorgesehenen Frist (dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum) keinen Frachtbrief angefordert hat, nicht verpflichtet ist, den Frachtbrief bereitzustellen, und die Produkte als tatsächlich geliefert gelten.

5.2 Der Kaufpreis und die Kosten gelten als bezahlt, wenn die entsprechenden Beträge tatsächlich beim Verkäufer eingegangen sind.

5.3 Hat der Verkäufer schriftlich akzeptiert, durch Scheck oder Wechsel bezahlt zu werden, gilt die Zahlung mit diesen Mitteln erst dann als vollständig erfolgt, wenn der Verkäufer den Betrag des Wechsels oder Schecks vorbehaltlos vereinnahmt hat.

5.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises auszusetzen und/oder aufzuschieben oder seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer einseitig aufzurechnen, auch wenn der Kauf aus irgendeinem Grund, auch gerichtlich, beanstandet wird.

5.5 Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung des bei Fälligkeit gemäß Art. 5.1 geschuldeten Betrags ist der Käufer verpflichtet, ohne Mahnung Verzugszinsen gemäß Gesetzesdekret 231/2002 in der jeweils geänderten und ergänzten Fassung auf den gesamten ausstehenden Betrag ab dem Tag nach der Fälligkeit dieses Betrags bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Summen zu zahlen. Darüber hinaus ist der säumige Käufer verpflichtet, ohne vorherige Mahnung sofort eine Vertragsstrafe als Schadensersatz in Höhe von 15 % des Restbetrags, mindestens jedoch 125 Euro, gemäß Artikel 1382 des Zivilgesetzbuchs zu zahlen, auch wenn eine Verlängerung der Zahlungsfristen gewährt wird; das Recht des Verkäufers auf Ersatz eines höheren Schadens bleibt unberührt.

5.6 Erlangt der Verkäufer Kenntnis von Umständen, die die finanzielle und vermögensrechtliche Lage des Käufers wesentlich beeinträchtigen können, oder nimmt der Käufer einen seiner Wechsel nicht rechtzeitig an, werden alle geschuldeten, aber noch nicht fälligen Beträge, einschließlich der vom Käufer an andere mit dem Verkäufer verbundene Gesellschaften geschuldeten Beträge, ohne Mahnung sofort fällig. Gemäß Art. 1461 des Zivilgesetzbuchs ist der Verkäufer, wenn die finanziellen und vermögensrechtlichen Bedingungen des Käufers so geworden sind, dass die Erlangung der Gegenleistung gefährdet ist, nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung auszusetzen oder aufzulösen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, den erlittenen Schaden zu ersetzen, da dem Verkäufer ein Anspruch auf diesen Ersatz zusteht.

5.7 Verlangt der Käufer bei Übermittlung der Bestellung, dass die Rechnung auf einen Dritten ausgestellt wird, bleibt der Käufer dennoch weiterhin in erster Linie und unteilbar verpflichtet, alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer zu erfüllen.

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Art. 6. Eigentums- und Gefahrübergang

6.1 Die mit den Produkten verbundenen Risiken gehen ab deren Lieferung auf den Käufer über.

6.2 Die Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis die zuletzt eintretende Bedingung zwischen vollständiger Zahlung des Kaufpreises und der Kosten oder Lieferung der Produkte erfüllt ist. Daraus folgt, dass der Eigentumsübergang an den Produkten bis zum Eintritt der zuletzt eintretenden Bedingung zwischen vollständiger Zahlung des Kaufpreises und der Kosten und Lieferung der Produkte aufgeschoben ist.

6.3 Solange das Eigentum an den Produkten nicht vollständig übertragen ist, verpflichtet sich der Käufer:

6.3.1 die Produkte in ihrem ursprünglichen Zustand zu erhalten und sie weder zu wesentlichen Bestandteilen einer unbeweglichen Sache zu machen noch mit anderen Waren zu vermischen;

6.3.2 die Produkte in gutem Zustand zu erhalten und alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Produkte vor jeder, auch teilweisen, Verschlechterung zu schützen, insbesondere – beispielhaft und nicht abschließend – vor Schäden durch Feuer, Wasser, Explosionen, Diebstahl usw. Der Käufer wird zugunsten des Verkäufers eine Versicherung abschließen, um die Produkte bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Kosten gegen jedes potenzielle Risiko in Höhe ihres vollen Werts zu schützen.

6.4 Der Käufer ist im Rahmen seiner gewöhnlichen unternehmerischen Tätigkeit berechtigt, die Produkte weiterzuverkaufen, an denen er noch kein Eigentum erworben hat. In diesem Fall tritt der Käufer automatisch alle Rechte und Forderungen gegenüber seinen Kunden, die sich aus dem Weiterverkauf der Produkte ergeben, an denen der Verkäufer Eigentümer bleibt, in Höhe des Kaufpreises der Produkte und bis zur Übertragung des Eigentums an den Käufer an den Verkäufer ab. Der Käufer ist berechtigt, die aus dem Weiterverkauf der Produkte resultierenden Forderungen einzuziehen. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, seinen Kunden die Forderungsabtretung an den Verkäufer mitzuteilen und alle erforderlichen Informationen zur Sicherung der Rechte des Verkäufers bereitzustellen.

6.5 Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer oder eine seiner verbundenen Gesellschaften ausschließlicher Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den Produkten sowie des Namens und Logos bleibt, unter denen sie vom Verkäufer verkauft werden, und verpflichtet sich, jegliche Ansprüche oder Forderungen diesbezüglich zu unterlassen.

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Art. 7. Lieferung

7.1 Die Lieferungen erfolgen EXW (ab Werk) FORKOMMERCE SRL Via Ingegnere Bertolo Bertolaso, 190, 37040 Zimella VR, vorbehaltlich anderer schriftlich zwischen Verkäufer und Käufer im Vertrag vereinbarter Abreden. Wenn abweichend von den vorstehenden Angaben schriftlich vereinbart wurde, dass die Produkte an den Käufer oder an einen von ihm angegebenen Ort geliefert werden, kann die Lieferung auch in Abwesenheit des Käufers erfolgen. In diesem Fall stellt der Frachtbrief, wie in Art. 5.1 vorgesehen, einen geeigneten Liefernachweis dar.

7.2 Weisen die Verpackungen der Produkte Schäden auf und/oder ist die Anzahl der Verpackungen geringer als vorgesehen, muss der Käufer dies, soweit möglich, bei Lieferung der Produkte auf dem Frachtbrief vermerken. Außerdem muss er den Verkäufer innerhalb von zwölf (12) Stunden nach Lieferung der Produkte schriftlich per Fax darüber informieren.

7.3 Liefertermine haben für den Verkäufer lediglich Hinweischarakter und sind nicht wesentlich zugunsten des Käufers. Der Käufer kann sich weder auf eine Lieferverzögerung noch auf eine tatsächliche Unmöglichkeit des Verkäufers, den Vertrag auszuführen, berufen, um irgendeinen Schadensersatz zu verlangen oder die Annahme der an den Käufer gelieferten Produkte zu verweigern.

7.4 Wurde ausdrücklich eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, beginnt diese Frist erst zu laufen, wenn der Verkäufer im Besitz aller Informationen und aller Unterlagen ist, die für die tatsächliche Durchführung der Lieferung erforderlich sind.

7.5 Hat sich der Verkäufer im Vertrag ausdrücklich und schriftlich verpflichtet, bei verspäteter Lieferung der Produkte Schadensersatz zu zahlen, ist dieser Schadensersatz nur geschuldet, wenn der Käufer dem Verkäufer die Lieferverzögerung innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist per Einschreiben mitteilt und einen Nachweis über einen etwaig erlittenen Schaden beifügt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, dem Käufer Schadensersatz zu zahlen, wenn die Lieferverzögerung auf ein Ereignis höherer Gewalt oder auf ein Verhalten und Verschulden des Käufers zurückzuführen ist. In letzterem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die erlittenen Schäden und entstandenen Kosten zu ersetzen. Ereignisse höherer Gewalt sind, ohne dass die folgende Aufzählung abschließend, sondern lediglich beispielhaft zu verstehen ist: Anordnungen öffentlicher Behörden, Mobilmachungen, Kriege, Epidemien, Aussperrungen, Streiks, Demonstrationen, Mängel, Brände, Überschwemmungen, Explosionen, Mangel an Rohstoffen oder Arbeitskräften, Veränderung der wirtschaftlichen Lage, Vandalismus, außergewöhnliche Wetterbedingungen und jeder andere vom Willen des Verkäufers unabhängige Umstand, der geeignet ist, negative Folgen für den normalen Ablauf der Tätigkeit des Verkäufers zu haben, ohne dass der Verkäufer die Unvorhersehbarkeit dieser Ereignisse und Umstände beweisen muss. In jedem Fall ist ein etwaiger Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung auf 0,5 % des Kaufpreises für jede volle Verzugswoche ab dem 21. Werktag nach dem ursprünglich vereinbarten Lieferdatum begrenzt, höchstens jedoch auf 5 % des Kaufpreises.

7.6 Der Käufer kann sich nicht auf die Lieferverzögerung als Grund für die Auflösung des Vertrags berufen.

7.7 Wenn bereits eine Teillieferung erfolgt ist und der Käufer die Annahme weiterer Lieferungen verweigert oder diese unmöglich macht, ist der Rechnungsbetrag der bereits gelieferten Produkte sofort fällig und der Käufer ist verpflichtet, Schadensersatz zu zahlen, dessen Mindestbetrag auf 35 % des Kaufpreises des noch nicht ausgeführten Vertragsteils festgesetzt ist; das Recht des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.

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Art. 8. Zurückbehaltungsrecht

8.1 Bei auch nur teilweiser Nichtzahlung des Kaufpreises ist der Verkäufer berechtigt, alle vom Käufer übermittelten Gegenstände und Dokumente bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags sowie der Zinsen und Kosten bei sich zurückzubehalten.

Art. 9. Zustand der Produkte und Garantie des Verkäufers

9.1 Gebrauchte Produkte werden vom Käufer in dem Zustand übernommen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung befinden. Die Übernahme der gebrauchten Produkte durch den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß den Incoterms-Klauseln des vorstehenden Artikels 7.1 bedeutet die Annahme der Produkte. Vorbehaltlich des in Artikel 1490 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs vorgesehenen Falls sind gebrauchte Produkte von jeder Garantie ausgeschlossen.

9.2 Ist der Käufer der Ansicht, dass neue Produkte nicht der Bestellung entsprechen oder offensichtliche Mängel oder Fehler aufweisen, muss der Käufer dem Verkäufer innerhalb von spätestens 48 Stunden nach Lieferung der Produkte eine schriftliche Mängelanzeige senden. Nach Ablauf dieser Frist, ohne dass der Verkäufer eine schriftliche Anzeige des Käufers erhalten hat, gelten die Produkte in jeder Hinsicht als vom Käufer angenommen.

9.3 Der Käufer muss dem Verkäufer verborgene Mängel, die an den Produkten festgestellt werden, durch Einschreiben melden, das innerhalb von acht (8) Werktagen nach deren Entdeckung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie hätte entdecken können, und in jedem Fall innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Lieferdatum der Produkte an den Verkäufer zu senden ist.

9.4 Die Haftung des Verkäufers für maßgefertigte Produkte und regenerierte Produkte beschränkt sich ausschließlich auf verborgene Mängel, die die wesentlichen Bestandteile der Produkte schwerwiegend beeinträchtigen und den Käufer zu Reparaturen in einem solchen Umfang verpflichten, dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn er von der Existenz dieser verborgenen Mängel gewusst hätte.

9.5 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Art. 1229 des italienischen Zivilgesetzbuchs ist der Verkäufer dem Käufer gegenüber nicht zur Garantie verpflichtet, wenn:

9.5.1 der Käufer Reparaturen oder Änderungen an den Produkten vorgenommen oder dies auch nur versucht hat; oder

9.5.2 die Mängel aus einer unsachgemäßen oder anormalen Verwendung der Produkte resultieren, wie zum Beispiel der Verwendung der Produkte zu anderen Zwecken als denen, für die sie vernünftigerweise bestimmt sind, übermäßigen Belastungen, einer nicht geeigneten Verwendung unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen, Montage, Wartung, Installation oder Verwendung, die nicht den am Ort der Verwendung der Produkte geltenden technischen und sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen, sowie Tätigkeiten oder Eingriffen Dritter an diesen Produkten; oder

9.5.3 jeglicher Schaden, der auf normale Abnutzung, auf durch Unerfahrenheit und/oder Fahrlässigkeit des Käufers verursachte Ausfälle, Überlastungen, nicht autorisierte Eingriffe, Zufall oder höhere Gewalt zurückzuführen ist; oder

9.5.4 die Mängel dem Verkäufer nicht rechtzeitig (das heißt innerhalb der in den Artikeln 9.2 und 9.3 genannten Fristen), schriftlich und detailliert gemäß den Allgemeinen Verkaufsbedingungen und insbesondere den Richtlinien für die Rücknahme der Produkte angezeigt wurden.

9.6 Wenn die Produkte einen Konformitätsmangel, einen offensichtlichen oder verborgenen Mangel wie oben angegeben aufweisen und wenn nach der entsprechenden Prüfung durch die Techniker des Verkäufers festgestellt wird, dass die Produkte tatsächlich von dem Konformitätsmangel, den vom Käufer angezeigten offensichtlichen Fehlern oder Mängeln betroffen sind, wird ausdrücklich vereinbart, dass der Käufer nach seiner Wahl alternativ entscheiden kann, ob die Produkte repariert oder ersetzt werden, eine Minderung des Kaufpreises erhalten oder den Vertrag auflösen möchte, mit entsprechender Rückerstattung des Kaufpreises zu seinen Gunsten und Rückgabe der Produkte an den Verkäufer. Dem Käufer steht kein Recht auf weitere Entschädigungen oder auf direkte und/oder Folgeschäden zu.

9.7 Das Eigentum an den Produkten, für die der Kaufpreis erstattet wurde, oder das Eigentum an den vom Verkäufer ersetzten Produkten geht automatisch auf den Verkäufer über. Transport-, Montage- und Demontagekosten sowie Zoll-, Reise- und Unterkunftskosten der Vertreter des Verkäufers gehen vollständig zu Lasten des Käufers.

9.8 Die Bestimmungen dieses Artikels 9 stellen in Bezug auf den Vertrag die gesamte vom Verkäufer gewährte Garantie dar. Daher ist, vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 1490 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs, jede andere Garantie des Verkäufers ausdrücklich ausgeschlossen.

9.9 Die in diesem Art. 9 vorgesehenen Garantiebeschränkungen gelten auch im Falle von Eingriffen, die der Verkäufer an den Produkten vornimmt, um jeden vom Käufer angezeigten Mangel und/oder das Fehlen der zugesagten Eigenschaften derselben zu beseitigen.

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Art. 10. Reklamationen und Rücknahmen von Produkten

10.1 Alle Reklamationen und Rücknahmen von Produkten werden gemäß den Richtlinien für die Rücknahme von Produkten geregelt und ausgelegt, die auf der entsprechenden Seite der Internetseite des Verkäufers verfügbar sind.

Art. 11. Haftung

11.1 Die folgenden Bestimmungen legen die Haftung des Verkäufers (einschließlich derjenigen, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen seiner Angestellten, Vertreter, Beauftragten oder Subunternehmer ergeben) gegenüber dem Käufer im Falle der Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen durch den Verkäufer sowie im Falle von Erklärungen, unerlaubten Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Vertrag abschließend fest.

11.2 Mit Ausnahme der Schäden, die sich aus der Nichterfüllung der vom Verkäufer gemäß diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen ergeben, ist die Haftung des Verkäufers auf das gesetzlich zwingend Vorgeschriebene beschränkt.

11.3 Ist der Verkäufer gemäß Artikel 11.2 verantwortlich, kann er gegenüber dem Käufer in keinem Fall für Vermögensverluste, entgangenen Gewinn, Umsatzrückgang, Wertminderung des Geschäftswerts oder andere ähnliche Verluste des Käufers verantwortlich gemacht werden, gleich ob direkt, indirekt oder Folgeschäden, noch für irgendwelche Schadensersatzansprüche des Käufers (gleich aus welchem Grund), die sich aus dem Vertrag ergeben oder aus diesem herrühren.

11.4 Sollte der Verkäufer gemäß Artikel 11.2 verantwortlich sein, ist das Höchstmaß seiner Haftung in jedem Fall ausdrücklich gemäß Artikel 1382 Absatz 1 des Zivilgesetzbuchs auf den dem Kaufpreis entsprechenden Betrag begrenzt.

11.5 Wird der Käufer von Dritten wegen Schäden verklagt, die aus einem Mangel der vom Käufer in irgendeiner Form an diese Dritten gelieferten Produkte resultieren, darf er in keinem Fall Regress gegen den Verkäufer nehmen.

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Art. 12. Aussetzung der Vertragserfüllung und Auflösung

12.1 Bei ausbleibender oder unvollständiger Zahlung einer Rechnung über einen Verkauf zum in Artikel 5.1 vorgesehenen Fälligkeitstermin ist der Verkäufer berechtigt, jeden neuen Verkauf abzulehnen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aus etwaigen anderen bestehenden Kaufverhältnissen mit dem Käufer auszusetzen.

12.2 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 12.1 ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung seiner Leistungen auszusetzen, wenn er nach Abschluss des Vertrags Kenntnis von Umständen erlangt, die die finanzielle und vermögensrechtliche Lage des Käufers wesentlich beeinträchtigen können. Setzt der Verkäufer die Ausführung seiner Leistungen gemäß dem Vertrag aus, muss er diese Aussetzung dem Käufer unverzüglich mitteilen.

12.3 Wenn für den Verkäufer offensichtlich ist, dass der Käufer sich einer schwerwiegenden Nichterfüllung schuldig machen könnte, bevor der Verkäufer die ihm nach dem Vertrag obliegenden Leistungen erbringt, kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Vertrag aussetzen oder auflösen und den Käufer unverzüglich darüber informieren.

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Art. 13. Verschiedenes

13.1 Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrags beeinträchtigt in keiner Weise die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

13.2 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer werden die vom Käufer mitgeteilten personenbezogenen Daten (nachstehend die „Daten“) vom Verkäufer oder von einer seiner verbundenen Gesellschaften in seiner Kundendatenbank unter Beachtung der geltenden Gesetzgebung gespeichert und verarbeitet (insbesondere Gesetzesdekret Nr. 196/2003 in der jeweils geänderten und ergänzten Fassung sowie die damit verbundene Regelung). Der Verkäufer informiert den Käufer, dass der Verkäufer Verantwortlicher der Verarbeitung ist und dass die personenbezogenen Daten des Käufers, sofern sie erhoben werden, ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags verarbeitet werden. Gemäß Art. 7 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer die Aktualisierung, Berichtigung, Ergänzung, Löschung und Anonymisierung der Daten zu verlangen. Wenn der Käufer die Daten einsehen und berichtigen möchte, muss er dies per Einschreiben an den Vertrieb am Geschäftssitz des Verkäufers beantragen. Der Verkäufer wird die Daten keinen anderen Personen mitteilen als den vom Verkäufer kontrollierten oder mit ihm verbundenen Gesellschaften.

13.3 Für die Zwecke dieses Vertrags gelten als Werktage: die Wochentage von Montag bis einschließlich Freitag, es sei denn, diese Tage fallen mit gesetzlichen Feiertagen im Land des Verkäufers zusammen.

13.4 Ausschließlich maßgeblich ist die italienische Fassung der Allgemeinen und Besonderen Verkaufsbedingungen. Andere Sprachfassungen der Allgemeinen und Besonderen Verkaufsbedingungen, die der Verkäufer gegebenenfalls zur Verfügung stellt, dienen lediglich Informationszwecken und können von den Vertragsparteien nicht zur Begründung irgendwelcher Rechte oder Ansprüche verwendet werden.

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Art. 14. Abtretung

14.1 Der Vertrag kann vom Verkäufer ganz oder teilweise an jede Person, Firma oder Gesellschaft abgetreten werden.

14.2 Dem Käufer ist es gestattet, den Vertrag oder einen Teil davon nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abzutreten.

Art. 15. Anwendbares Recht

15.1 Die Parteien vereinbaren, dass dieser Vertrag für alles, was in den Allgemeinen und Besonderen Verkaufsbedingungen und in den Nebenbedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen ist, dem italienischen Recht unterliegt. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens von 1980 über den Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Art. 16. Zuständiges Gericht

16.1 Jede Streitigkeit, die sich aus der Auslegung oder Anwendung des Vertrags ergibt, wird der ausschließlichen Zuständigkeit der örtlich zuständigen Justizbehörde unter Berücksichtigung des Ortes unterworfen, an dem der Verkäufer seinen Geschäftssitz hat, unter ausdrücklichem Ausschluss jedes anderen zuständigen Gerichts.

16.2 Art. 16.1 gilt im Interesse des Verkäufers, sodass der Verkäufer nach seinem unanfechtbaren Ermessen entscheiden kann, auf die ausschließliche Zuständigkeit gemäß Art. 16.1 zu verzichten und rechtliche Schritte gegen den Käufer an dessen Wohnsitz einzuleiten, indem er jedes zuständige Gericht anruft.

Gemäß den Art. 1341 und 1342 des Zivilgesetzbuchs akzeptiert der Käufer ausdrücklich die folgenden Bestimmungen der obenstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen: 1.7, 3.2, 5.4., 5.5., 5.6., 6.4., 6.5., 7.2., 7.3., 7.5., 7.6., 7.7., 9., 11, 12., 13.4., 14., 16.

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